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Haustiere
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Beim Tod eines Haustieres haben Pietät und Hygiene Vorrang
Für viele Menschen ist der Tod ihres geliebten Haustieres ein großer Verlust. Damit dem Tier würdevoll die letzte Ehre erwiesen werden kann, sollten auch die hygienischen Grundregeln eingehalten werden.
Verendete Haustiere wie Hunde, Katzen, Nagetiere, Vögel und Fische sind von einer Ablieferungspflicht ausgenommen, sofern sie durch tiefes Eingraben auf einem Grundstück des Tierbesitzers bestattet werden können. Dies gilt jedoch nur für Tiere, die weder seuchenkrank noch seuchenverdächtig gewesen sind.

Verfügt der Tierbesitzer über kein eigenes Grundstück oder geht vom toten Tier eine Seuchengefahr aus, so muss der Kadaver über das System der Tierkörperverwertung entsorgt werden. Erkundigen sie sich bei ihrer Gemeinde, wo die nächstgelegene Abgabestelle (Kühlzelle) stationiert ist.

Werfen sie niemals tote Kleintiere ins Klo, denn eine solche Vorgangsweise ist nicht nur pietätslos, sondern schadet den Abwasserreinigungsanlagen massiv.

Ebenfalls verboten ist die Verbrennung von Kadavern im eigenen Ofen, da durch die zu niedrigen Temperaturen starke Gerüche und Luftschadstoffe freigesetzt werden.