| Das heißt, je vielfältiger das Ausgangsmaterial ist, desto besser ist die Qualität des Endproduktes. Wichtig ist jedoch, das die Bioabfälle frei von Störstoffen und schädlichen Problemstoffen zu den Verarbeitungsanlagen gelangen.
Folgende Bioabfälle sollen getrennt gesammelt werden:
1) organischer Abfall aus dem Gartenbau und Grünanlagen wie Baum- und Strauchschnitt, Rasenschnitt, Laub, Obst, Gemüse, Blumen, Ernterückstände, u.a.
2) organischer Abfall aus Haushalt und Gewerbe wie Speisereste, verdorbene Lebensmittel, Obst, Gemüse, geringe Mengen an Fisch-, Fleisch- und Wurstresten, kleine Knochen, Eierschalen, Kaffe- und Teesud samt Filterpapier, Schnittblumen, Topfpflanzen, mit Lebensmitteln behaftetes Papier (Servietten, Wischpapier), Mist- bzw. Streu von Kleintieren, Federn, Haare, u.a.
3) pflanzliche Rückstände land- und forstwirtschaftlicher Produkte
4) Straßenbegleitgrün und organische Friedhofsabfälle
Folgende Abfälle dürfen nicht in die Bioabfallsammelbehälter gelangen:
1) Wertstoffe wie Glas, Glanzpapier, Metalle, Kunststoffe, Verbundstoffe, Textilien, Speisefette und -öle
2) Problemstoffe wie Medikamente, Altöle, Batterien, Lacke, Farben, Chemikalien, u.a.
3) Schlachtereiabfälle wie Tierkadaver, große Mengen an Fisch-, Fleisch- und Wurstabfällen, große Knochen, u.a.
4) Restabfall wie Windeln, Hygieneartikel, Blumentöpfe, Staubsaugerbeutel samt Inhalt, lackiertes Holz. Asche, künstliches Katzenstreu, u.a.
5) mineralische Abfälle wie Bauschutt, Betonabbruch, u.a.
Für eine genau Abfallzuordnung steht Ihnen auf unserere Internet-Seite ein umfangreiches Abfall-ABC zur Verfügung. |