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Bildschirme - Richtig entsorgen
Bildschirmgeräte (TV und Computer) konnten bisher als nicht gefährlicher Abfall wie Sperrmüll auf Restabfalldeponien entsorgt werden. Auf Grund einer Mitteilung des Lebensministeriums ist dies nicht mehr zulässig.
Das Lebensministerium teilte mit Schreiben vom 19.05.2004 mit, dass Bildschirmgeräte der SN 35 201 ?elektrische und elektronische Geräte und Geräteteile, mit umweltrelevanten Mengen an gefährlichen Anteilen oder Inhaltsstoffen (zB Ölradiatoren, Nachtspeicheröfen mit Asbestbestandteilen)? zuzuordnen sind. Bildschirmgeräte sind somit als gefährliche Abfälle einzustufen und müssen auch als solche übernommen werden.
Für die Gemeinden bedeutet dies, dass derartige Abfälle als Problemstoffe entweder bei der stationären Problemstoffsammelstelle oder bei der mobilen Problemstoffsammlung zu übernehmen sind und an befugte Sammler übergeben werden müssen.
Basierend auf einer EU-Richtlinie muss Österreich in einer Verordnung den gesamten Bereich der Elektroaltgerätesammlung und -behandlung in absehbarer Zeit regeln.