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Wer bezahlt die Altautoentsorgung
Mit der Altfahrzeugeverordnung vom 06.11.2002 werden auch die Entsorgungskosten für alte Autos neu geregelt.
Was regelt die Verordnung:
Hersteller oder Importeure haben Altfahrzeuge derjenigen Marke zurückzunehmen, die sie in Verkehr gesetzt haben, sofern eine Zulassung dieser Fahrzeuge in Österreich erfolgte.
Die Rücknahme eines Altfahrzeugs bei einer registrierten Rücknahmestelle oder einer genehmigten Verwertungsanlage von einem Halter oder Eigentümer hat für diese zumindest unentgeltlich zu erfolgen. Ein Verwertungsnachweis ist dem Halter zu übergeben.
Die Verpflichtung zur unentgeltlichen Rücknahme gilt seit dem 06.11.2002 für Fahrzeuge, die ab dem 01.07.2002 in Verkehr gesetzt wurden.

Ab 01.01.2007 gilt die Verpflichtung zur unentgeltlichen Rücknahme auch für vor dem 01.07.2002 in Verkehr gesetzte Fahrzeuge.

Publikationsdatum: 13.12.2002